News/Wissenswertes


Besteuerung von Investmentfonds/ETFs – Vorabpauschale für 2023

03.01.2024 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte den Basiszinssatz zur Berechnung der Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2023 auf 2,55 Prozent festgelegt. Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung der im Vorjahr erzielten, unrealisierten Wertsteigerungen von thesaurierenden sowie teilausschüttenden Fonds/ETFs. Die Vorabpauschale wird im Laufe des Januars 2024 von der Depotbank berechnet und über den Freistellungsauftrag abgerechnet oder, wenn der Freistellungsauftrag nicht gestellt wurde oder ausgeschöpft ist, dem Referenzgirokonto belastet.

Vorausschau: Der Basiszinssatz für die Ermittlung der Vorabpauschale für das Jahr 2024 (Belastung im Januar 2025) wurde vom BMF am 02.01.2024 auf 2,29 % festgesetzt.

Sie wünschen mehr Informationen? Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. hat auf seiner Website weitergehende Informationen und auch ein Erklärvideo bereitgestellt. Hier gelangen Sie direkt zu dieser Seite: https://www.bvi.de/fondswissen/investmentsteuern


 Wissenswertes zur Riester-Rente

17.02.2021 – Die Riester-Rente macht zurzeit wieder negative Schlagzeilen in den (sozialen) Medien. Ist dies gerechtfertigt? Nein! Warum nein? Weil jedes Finanzprodukt seine Berechtigung hat. Aber nicht jedes Finanzprodukt ist für jeden geeignet. Eine individuelle Analyse ist stets Voraussetzung dafür, ob und wenn ja, wie das Finanzprodukt für den einzelnen Kunden geeignet ist.

Ich empfehle das YouTube-Video von Stephan Peters als Antwort auf den rbb-Beitrag vom 04.01.2021 in Super.Markt – ein Verbraucher- und Wirtschaftsmagazin.