Rico Bialy ist Deutschlands „Finanzberater des Jahres 2026“
Am 5. März 2026 erhält Rico Bialy den GOLDENEN BULLEN als „Finanzberater des Jahres 2026“.
Seit über 20 Jahren führt das Wirtschaftsmagazin €uro zusammen mit den Going Public! und Mountain View sowie weiteren Sponsoren den jährlichen Wettbewerb zum „Finanzberater des Jahres“ durch. Es ist der einzige deutsche Wettbewerb für Finanzprofis (Bank- und Sparkassenberater sowie freie Finanz-, Anlage- und Investmentberater), bei dem die Teilnehmer ihr Können live unter Beweis stellen müssen – also Börsengespür und Fachwissen vereint werden.
Der Wettbewerb „Finanzberater des Jahres“ bewertet über ein halbes Jahr hinweg sowohl die fachliche Expertise durch monatliche Wissenstests (davon zwei Stegreiftests) mit komplexen Fragen aus den Fachgebieten eines Finanzberaters wie Börse, Altersvorsorge, Kapitalmarkttheorie, Recht, Steuern als auch die Fähigkeit zur Risikosteuerung in einem virtuellen Depot. Da neben der Performance auch die Volatilität in die Berechnung einfließt, ist eine gute, risikoadjustierte Depotwertentwicklung das Ziel. Dabei sind auch bestimmte Restriktionen, wie z. B. ein maximaler Aktienanteil von 70 Prozent, zu beachten. Summa summarum keine leichte Aufgabe.
Der Wissensteil und der Depotteil gehen jeweils zu 50 Prozent in die Gesamtwertung ein. Sieger wird, wer in der Gesamtwertung die meisten Punkte erzielt.
Rico Bialy gehört seit vielen Jahren zu den beständigsten Teilnehmern des Wettbewerbs. Sein Sieg im Jahr 2026 ist die Krönung einer langjährigen Erfolgsserie: Bereits in den Vorjahren konnte er Spitzenplatzierungen erzielen, darunter den 6. Platz im Jahr 2021 und den 2. Platz im Jahr 2022. Als ungebundener Investmentberater liegt sein Fokus auf wissenschaftlich fundierten Investmentstrategien auf Basis von Investmentfonds und ETFs.
Besteuerung von Investmentfonds/ETFs – Vorabpauschale für 2025
03.01.2026 – Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hatte den Basiszinssatz zur Berechnung der Vorabpauschale für das Kalenderjahr 2025 auf 2,53 Prozent festgelegt. Die Vorabpauschale ist eine vorweggenommene Besteuerung der im Vorjahr erzielten, unrealisierten Wertsteigerungen von thesaurierenden sowie teilausschüttenden Fonds/ETFs. Die Vorabpauschale wird im Laufe des Januars 2026 von der Depotbank berechnet und über den Freistellungsauftrag abgerechnet. Wenn der kein Freistellungsauftrag gestellt wurde, dieser bereits ausgeschöpft ist oder für die Vorabpauschale nicht ausreicht, dann wird die Vorabpauschale ganz oder teilweise dem Referenzgirokonto belastet.
Sie wünschen mehr Informationen? Der BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.V. hat auf seiner Website weitergehende Informationen bereitgestellt. Hier gelangen Sie direkt zu dieser Seite: https://www.bvi.de/fondswissen/investmentsteuern
Beratung aus dem Internet – je schlechter, desto beliebter
25.04.2024 – In den sozialen Medien sind viele sogenannte „Finfluencer“ (Finanz-Influencer) aktiv, welche einen enormen Einfluss auf ihre Follower, also vor allem Teenager und junge Erwachsene, haben. Die Finfluencer geben „Tipps“ zur Geldanlage und zum Vermögensaufbau und immer mehr Anleger beherzigen diese Finanztipps. Leider.
Wer die Ratschläge der Finfluencer befolgt, dürfte in den meisten Fällen überrascht sein. Denn das Ergebnis ist überwiegend ernüchternd: Anstatt der versprochenen hohen Renditen, erleiden viele Anleger teilweise deutliche Verluste (lt. Swiss Finance Institute Research Paper No. 23-30).
In diesem sehr informativen YouTube-Video (22 Minuten) fasst die H1 Akademie die Studie des Swiss Finance Institute zusammen und gibt ergänzende Informationen:

Wissenswertes zur Riester-Rente
17.02.2021 – Die Riester-Rente macht zurzeit wieder negative Schlagzeilen in den (sozialen) Medien. Ist dies gerechtfertigt? Nein! Warum nein? Weil jedes Finanzprodukt seine Berechtigung hat. Aber nicht jedes Finanzprodukt ist für jeden geeignet. Eine individuelle Analyse ist stets Voraussetzung dafür, ob und wenn ja, wie das Finanzprodukt für den einzelnen Kunden geeignet ist.
Ich empfehle das YouTube-Video von Stephan Peters als Antwort auf den rbb-Beitrag vom 04.01.2021 in Super.Markt – ein Verbraucher- und Wirtschaftsmagazin.
